Bundespolizei verhängt Waffenverbot am Bahnhof Rosenheim – Schwerpunkteinsatz gegen Bahnhofsgewalt

Gemäß einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen von Freitag (29. Mai), 15.00 Uhr, bis Sonntag (31. Mai), 3.00 Uhr, am Bahnhof Rosenheim generell verboten.

Die Bundespolizei verhängt am Bahnhof Rosenheim ein vorübergehendes Verbot für das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Das Verbot gilt von Freitag, 29. Mai, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 31. Mai, 3.00 Uhr.

Die Maßnahme ist Teil eines bundesweiten Schwerpunkteinsatzes, den die Bundespolizei vom 29. bis 31. Mai an Bahnhöfen durchführt. Hintergrund ist eine anhaltend hohe Anzahl an Gewaltdelikten an Bahnhöfen in Deutschland. Mit dem verstärkten Einsatz will die Bundespolizei ihre Präsenz am Rosenheimer Bahnhof wahrnehmbar erhöhen und Gewaltprävention verstärken. Reisende und Bahnpersonal sollen vor gewaltsamen Angriffen geschützt werden.

Das Mitführverbot gilt grundsätzlich für alle Reisenden und Nutzer der Bahnanlagen. Es bezieht sich insbesondere auf gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art. Als mitgeführt gelten alle Gegenstände, auf die unmittelbar zugegriffen werden kann – auch wenn sie sich in Kleidung, Taschen oder Rucksäcken befinden.

Als gefährlich gelten Werkzeuge oder Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit sowie ihrer konkreten Verwendungsmöglichkeit geeignet sind, erhebliche Verletzungen oder Gesundheitsbeschädigungen herbeizuführen. Das Verbot gilt prinzipiell auch dann, wenn eine Erlaubnis zum Mitführen nach dem Waffengesetz vorliegt.

Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig und anlassbezogen im Rahmen von Einzelfallprüfungen. Bei Verstößen droht zunächst die Androhung eines Zwangsgelds, bei Wiederholung wird es verhängt. In der Regel kommt ein Betrag von 200 Euro in Betracht, möglich sind aber gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz bis zu 25.000 Euro. Außerdem stellt die Bundespolizei die gefährlichen Gegenstände und Waffen sicher. Diese werden erst nach Ablauf der Allgemeinverfügung zurückgegeben, soweit sie nicht aufgrund eingeleiteter Strafverfahren einbehalten werden.

Die komplette Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München für den Bahnhof Rosenheim ist im Internet über die Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung abrufbar.

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