Die Bundespolizei verhängt vom 29. Mai, 15:00 Uhr bis 31. Mai, 03:00 Uhr ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände am Hauptbahnhof Nürnberg. Das Verbot gilt für Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile des Hauptbahnhofes, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Die Maßnahme dient nach Angaben der Bundespolizei dazu, Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende sowie Polizistinnen und Polizisten vor entsprechenden Angriffen zu schützen.
Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden – unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz. Weitere Folgen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die detaillierten Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten, die auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung veröffentlicht sind. Zusätzlich wird auf Plakaten im Nürnberger Hauptbahnhof auf das Mitführverbot hingewiesen.
Die Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ist mit 16.082 Quadratkilometern die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern und betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten.