Bundespolizei verhängt Waffenverbot an fünf bayerischen Bahnhöfen

Das Bild "Allgemeinverfügung" ist zu redaktionellen Zwecken freigegeben; Quelle: Bundespolizei

Die Bundespolizei verhängt ab Freitag, 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2026, 3:00 Uhr ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an fünf bayerischen Bahnhöfen. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg und Rosenheim sowie der Bahnhof München-Ost.

Das Verbot umfasst gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Gegebenheiten erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen.

Die Geltungsbereiche umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen. Ziel ist es, Gewaltstraftaten zu verhindern sowie Reisende, Sicherheitspersonal und Polizistinnen und Polizisten vor entsprechenden Angriffen zu schützen.

Die Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten, die auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung veröffentlicht sind. In den Geltungsbereichen werden Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.

Die Bundespolizei weist ergänzend darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und gegebenenfalls verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf, zum Beispiel einem Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen.

Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit, so die Bundespolizei. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen. Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.

Zudem erschweren Waffen Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden. Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.

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