Am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf hat die Bundespolizei innerhalb weniger Stunden fünf Haftbefehle vollstreckt. Drei der betroffenen Personen landeten in Justizvollzugsanstalten, zwei weitere konnten ihre Reise nach Zahlung von Geldstrafen fortsetzen.
Am Samstag gegen 20 Uhr kontrollierten Beamte eine 21-jährige Ukrainerin in einem ukrainischen Reisebus. Die Überprüfung ergab einen Haftbefehl des Amtsgerichts Mühldorf wegen besonders schweren Betrugs. Die Frau war im vergangenen Jahr nicht zu ihrer Verhandlung erschienen und zur Fahndung ausgeschrieben worden. Sie wurde in die JVA Chemnitz eingeliefert.
Etwa eine Stunde später kontrollierten die Beamten einen litauischen Pkw. Der 45-jährige litauische Staatsangehörige saß am Steuer. Die Fahndungsüberprüfung offenbarte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen besonders schweren Raubes. Der Mann hatte noch 854 Tage Freiheitsstrafe zu verbüßen; zudem war ihm die Freizügigkeit aberkannt worden. Die Bundespolizei nahm ihn fest und leitete zusätzlich ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach den polizeilichen Maßnahmen kam er in die JVA Bautzen.
In der Nacht zum Sonntag gegen 00:10 Uhr kontrollierten die Beamten einen 40-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lag eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Da er die geforderte Geldstrafe von 1.229 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Bautzen eingeliefert.
Am Sonntagabend gegen 22:25 Uhr nahmen die Beamten einen 26-jährigen tschechischen Staatsangehörigen fest. Die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau suchte ihn wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. Der Mann bezahlte die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 3.084 Euro und durfte seine Reise fortsetzen.
Am frühen Montagmorgen gegen 5 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten einen 26-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Die Fahndungsabfrage ergab fünf Ausschreibungen: Vier betrafen die Ermittlung seines Aufenthaltsortes wegen Betrugsdelikten. Die fünfte war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig, ebenfalls wegen Betrugs. Nach Ermittlung seiner aktuellen Anschrift und Zahlung einer Geldstrafe von 1.903 Euro konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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