An den Grenzübergängen Reitzenhain und Bärenstein hat die Bundespolizei Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen mehrere Haftbefehle vollstreckt und Personen ohne erforderliche Dokumente zurückgewiesen.
Bereits am frühen Samstagmorgen um 00:30 Uhr kontrollierten die Beamten einen 42-jährigen Tschechen am Grenzübergang Reitzenhain. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden vor – er sollte eine Geldstrafe von über 2600 Euro wegen Diebstahls zahlen. Der Mann brachte den Betrag auf und durfte einreisen.
Am Sonntag um 06:20 Uhr stoppten die Beamten zwei bulgarische Staatsangehörige. Bei der 35-jährigen Frau war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mühlhausen offen; sie musste eine Geldstrafe von über 300 Euro zahlen. Ihr 38-jähriger Begleiter hatte deutlich mehr Schulden: Die fahndungsmäßige Überprüfung zeigte vier offene Haftbefehle – einen der Staatsanwaltschaft Gießen und drei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er musste insgesamt über 5100 Euro aufbringen. Nach Zahlung der Geldstrafen durfte das Paar weiterreisen.
Am Grenzübergang Bärenstein vollstreckte die Bundespolizei einen Untersuchungshaftbefehl. Am Sonntag um 17:30 Uhr kontrollierten die Beamten einen 52-jährigen Tschechen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Körperverletzung. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht.
Zusätzlich zu den Haftbefehlsvollstreckungen führte die Bundespolizei Zurückweisungen durch. Am Freitag um 13:15 Uhr kontrollierte sie eine 44-jährige ukrainische Staatsangehörige mit ihren drei Kindern im Alter von 20, 12 und 2 Jahren am Grenzübergang Reitzenhain. Da die Familie keine erforderlichen aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen konnte, wies die Polizei sie nach Tschechien zurück und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise ein. Am selben Tag wurde auch eine 47-jährige serbische Staatsangehörige ohne gültige Dokumente nach Tschechien zurückgewiesen.