Bundespolizei weist Somalier und Eritreer an der Grenze zurück

Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen zwei afrikanische Migrantengruppen, die nicht über die erforderlichen Papiere verfügten, festgestellt.

Die Bundespolizei hat am Samstagnachmittag, 4. Juli, bei Kiefersfelden fünf somalische Staatsangehörige die Einreise nach Deutschland verweigert. Sie verfügten über keine erforderlichen Einreisedokumente. Zuvor wurden bereits fünf eritreische Migranten zurückgewiesen. Über das gesamte Wochenende hinweg stellten Rosenheimer Bundespolizisten insgesamt etwa 20 Personen fest, die offenbar versuchten, illegal ins Land zu gelangen.

Die fünf Somalier waren zusammen in einem Pkw mit österreichischen Kennzeichen unterwegs. Weder der Fahrzeugführer noch seine vier erwachsenen Begleiter konnten den Kontrollbeamten Reisepässe oder Personalausweise vorlegen. Den ersten Ermittlungen zufolge waren alle fünf bereits in der Vergangenheit in Österreich registriert worden. Die Bundespolizei leitete gegen sie Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs ein. Der Fahrer erhielt zusätzlich eine Anzeige als mutmaßlicher Schleuser. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mussten sie das Land in Richtung Österreich verlassen.

Auch die fünf Eritreer – drei Minderjährige und zwei Erwachsene – kehrten nach Österreich zurück. Sie waren im Fernreisezug von Kufstein nach München auf Höhe Kiefersfelden kontrolliert worden. Bei der Einreisekontrolle zeigten sie Aufenthaltserlaubnisse für Italien vor, die jedoch abgelaufen waren. Die Bundespolizei brachte die Gruppe zur örtlichen Dienststelle nach Rosenheim. Der 37-jährige Reiseorganisator, der offenbar die Zugfahrkarten organisiert hatte, wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern angezeigt. Anschließend musste die fünfköpfige Gruppe per Zug nach Österreich zurückkehren.

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim ist mit etwa 450 Angehörigen in einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets tätig. Sie bekämpft insbesondere die grenzüberschreitende Kriminalität, das Einschleusen von Ausländern und die unkontrollierte illegale Migration. Darüber hinaus ist die Inspektion für die Sicherheit auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten zuständig.

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