Der Bundestag hat am Freitag das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung beschlossen. Das Reformgesetz erzielte die notwendige Mehrheit im Parlament und soll Apotheken wirtschaftlich stärken sowie mit erweiterten Befugnissen ausstatten.
Das Gesetz zielt darauf ab, das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Besonders kleinere und ländliche Apotheken stehen laut Regierungsentwurf vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit. Die Reform will verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken schaffen und die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise besser für die Gesundheitsversorgung nutzen, etwa zur Prävention. Zudem soll Bürokratie abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Detailregelungen zur praktischen Umsetzung. Die Anforderungen für die Gründung einer Zweigapotheke werden abgesenkt – künftig können diese in abgelegenen Orten eröffnet werden, wenn dort die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Für flexiblere Arbeitszeitmodelle kann die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken künftig durch zwei Personen wahrgenommen werden, mit zeitlicher oder organisatorischer Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.
Eine besondere Neuerung betrifft erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA): Sie können mit behördlicher Genehmigung im Rahmen einer praktischen Erprobung die Apothekenleitung in ländlichen Regionen vorübergehend vertreten – maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.
Die Befugnisse der Apotheken werden deutlich erweitert: Sie dürfen künftig Impfungen mit allen Impfstoffen verabreichen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Dafür wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Zusätzlich sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.