Der Haushaltsausschuss des Bundestages stimmt am Mittwoch über einen Staatseinstieg beim Panzerhersteller KNDS ab. Das zeigt ein geheimes Dokument des Bundesverteidigungsministeriums, über das der „Spiegel“ berichtet.
Der Bund plant demnach, eine vierzig Prozent Beteiligung an der Muttergesellschaft KNDS zu erwerben. Zusätzlich sind sogenannte Golden Shares – Ein-Euro-Beteiligungen an drei Tochtergesellschaften der KNDS DEU – vorgesehen. Damit soll Deutschland „die gleichen Rechte wie Frankreich“ erhalten und „im Unternehmen hinreichend sicher durchsetzen“ können, heißt es in dem Bericht. Dies geschieht „zur Absicherung deutscher Sicherheitsinteressen“.
Wochen lang hatten der Bund, das Management von KNDS, die Eigentümerfamilien und die französische Regierung um die Zukunft des Rüstungskonzerns verhandelt. Der vertrauliche Bericht beschreibt nun die Eckpunkte der Einigung zwischen Berlin und Paris. Beide Länder haben sich auf umfangreiche Kontrollen geeinigt: Deutschland erhält in der Hauptversammlung die gleichen Stimmrechte wie Frankreich.
Mit seinen Anteilen verfügt der Bund über eine sogenannte Sperrminorität – ein Instrument, das beispielsweise verhindert, dass Vorstandsmitglieder gegen seinen Willen abgewählt werden. Wie Frankreich auch darf Deutschland drei Vertreter in das künftige Aufsichtsgremium entsenden. Bei den sechs weiteren Aufsichtsratsmitgliedern haben Frankreich und Deutschland ein Vetorecht: Alle Personalentscheidungen müssen von beiden Ländern getragen werden.
Darüber hinaus sichert sich der Bund zusätzliche Kontrollrechte bei Angelegenheiten, die unmittelbar deutsche Teile von KNDS betreffen – etwa beim Schutz von Standorten, Mitarbeitern und Patenten.
Am Mittwoch stimmt der Haushaltsausschuss über ein Vertragspaket ab, das die künftige Führungsstruktur und die Eigentümerrechte regelt. Parallel müssen sich die Regierung und die Eigentümerfamilien noch auf einen Kaufvertrag einigen. Liegen beide Unterlagen vor, kann KNDS unmittelbar danach in einer sogenannten „Intention to float“ seine Pläne für einen Börsengang anmelden. Das ist erforderlich, um die Notierungen an den Börsen Paris und Frankfurt noch im Juli durchzuführen.