Bundestag entscheidet Mittwoch über deutsche Staatsbeteiligung bei Panzerhersteller KNDS

Der Haushaltsausschuss des Bundestages wird sich am Mittwoch mit einem bedeutenden Rüstungsdeal befassen: Die Abstimmung über den staatlichen Einstieg beim Panzerhersteller KNDS steht an. Das geht aus einem geheimen Sachstandsbericht des Bundesverteidigungsministeriums hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.

Deutschland plant nach dem Papier eine vierzigprozentige Beteiligung an der Muttergesellschaft KNDS. Zusätzlich sollen sogenannte „Golden Shares“ genannte Ein-Euro-Beteiligungen an drei Tochtergesellschaften der KNDS DEU erworben werden. Mit diesem Vorgehen will der Bund „zur Absicherung deutscher Sicherheitsinteressen“ agieren und gleichzeitig „die gleichen Rechte wie Frankreich haben und im Unternehmen hinreichend sicher durchsetzen können“.

Die Einigung ist das Ergebnis wochenlanger Verhandlungen zwischen dem Bund, dem KNDS-Management, den Eigentümerfamilien und der französischen Regierung. Beide Staaten haben sich in dem vertraulichen Dokument auf umfangreiche Eingriffsrechte verständigt. Deutschland erhält in der Hauptversammlung die gleichen Stimmrechte wie Frankreich.

Mit seinen Anteilen sichert sich der Bund eine sogenannte Sperrminorität. Damit kann Deutschland beispielsweise verhindern, dass Vorstandsmitglieder gegen seinen Willen abberufen werden. Wie Frankreich darf die Bundesregierung drei Mitglieder in das künftige Aufsichtsgremium entsenden. Bei den verbleibenden sechs Aufsichtsratsmitgliedern haben beide Länder ein Vetorecht – sie müssen sich folglich über alle Personalentscheidungen einigen.

Darüber hinaus sichert sich der Bund zusätzliche Einflussrechte bei Angelegenheiten, die unmittelbar die deutschen Teile von KNDS betreffen. Dazu zählen der Schutz von Standorten, Mitarbeitern und geistigem Eigentum.

Am Mittwoch soll der Haushaltsausschuss über ein komplettes Paket von Verträgen abstimmen. Diese regeln die künftige Governance, also die Führungsstruktur mit den Eigentümerrechten. Voraussetzung dafür ist, dass sich Regierung und Eigentümerfamilien bis dahin auf einen Kaufvertrag einigen. Ist der Haushaltsausschuss-Beschluss erteilt und liegt die Einigung vor, dürfte KNDS unmittelbar danach in einer sogenannten „Intention to float“ seine Pläne für einen Börsengang offiziell anmelden. Dies ist erforderlich, um den Gang an die Börsen in Paris und Frankfurt noch im Juli zu ermöglichen.