Bundestag entscheidet Mittwoch über Staatseinstieg bei Panzerhersteller KNDS

Der Haushaltsausschuss des Bundestages wird am Mittwoch über den Einstieg des deutschen Staates beim Panzerhersteller KNDS entscheiden. Das geht aus einem geheimen Sachstandsbericht des Bundesverteidigungsministeriums hervor, über den der Spiegel berichtet.

Der Bund strebt eine vierzigprozentige Beteiligung an der Muttergesellschaft KNDS an. Zusätzlich sind sogenannte Ein-Euro-Beteiligungen an drei Tochtergesellschaften geplant – sogenannte Golden Shares. Mit dieser Struktur will Deutschland „die gleichen Rechte wie Frankreich haben und im Unternehmen hinreichend sicher durchsetzen können“, heißt es in dem vertraulichen Papier zur „Absicherung deutscher Sicherheitsinteressen“.

Nach wochenlangen Verhandlungen zwischen dem Bund, dem Management von KNDS, den Eigentümerfamilien und der französischen Regierung haben sich Deutschland und Frankreich auf weitgehende Eingriffsrechte geeinigt. Deutschland erhält in der Hauptversammlung die gleichen Stimmrechte wie Frankreich. Mit seinen Anteilen sichert sich der Bund eine sogenannte Sperrminorität – damit kann er beispielsweise verhindern, dass Vorstandsmitglieder gegen seinen Willen abberufen werden.

In das künftige Aufsichtsgremium von KNDS darf der Bund drei Mitglieder entsenden, genauso wie Frankreich. Die sechs übrigen Aufsichtsratssitze unterliegen einem Vetorecht beider Länder – Frankreich und Deutschland müssen sich also auf alle Personalien einigen. Darüber hinaus sichert sich Deutschland zusätzliche Einflussmöglichkeiten bei Fragen, die unmittelbar die deutschen Teile von KNDS betreffen, etwa beim Schutz von Standorten, Mitarbeitern und geistigem Eigentum.

Der Haushaltsausschuss soll am Mittwoch bereits über ein ganzes Paket von Verträgen abstimmen. Diese regeln die künftige Führungsstruktur und die Rechte der Eigentümer. Voraussetzung dafür ist, dass sich Regierung und Eigentümerfamilien bis dahin auf einen Kaufvertrag einigen. Liegen dann sowohl der Kaufvertrag als auch ein Beschluss des Haushaltsausschusses vor, kann KNDS in den folgenden Tagen seine Börsenpläne offiziell anmelden – in einer sogenannten „Intention to float“. Dies ist erforderlich, um den Börsengang an den Märkten Paris und Frankfurt noch im Juli durchführen zu können.