Der Bundestag macht am Mittwoch den Weg frei für einen massiven staatlichen Einstieg beim Rüstungskonzern KNDS. Der Haushaltsausschuss soll über den Einstieg des Bundes abstimmen, wie aus einem vertraulichen Sachstandsbericht des Bundesverteidigungsministeriums hervorgeht, über den der „Spiegel“ berichtet.
Deutschland will sich eine vierzigprozentige Beteiligung an der Muttergesellschaft KNDS sichern. Ergänzend plant der Bund sogenannte Golden Shares – Ein-Euro-Beteiligungen an drei Tochtergesellschaften. Damit sollen, wie es in dem geheimen Dokument heißt, „zur Absicherung deutscher Sicherheitsinteressen“ die gleichen Rechte wie Frankreich erreicht werden, um „im Unternehmen hinreichend sicher durchsetzen zu können“.
Nach wochenlangem Ringen zwischen dem Bund, dem Management von KNDS, den Eigentümerfamilien und der französischen Regierung haben sich Deutschland und Frankreich nun auf weitgehende Eingriffsrechte geeinigt. Deutschland erhält in der Hauptversammlung die gleichen Stimmrechte wie Frankreich. Mit seinen Anteilen bekommt der Bund zudem eine sogenannte Sperrminorität – das heißt, er kann beispielsweise verhindern, dass Vorstandsmitglieder gegen seinen Willen abberufen werden.
Beim künftigen Aufsichtsgremium von KNDS darf Deutschland wie Frankreich jeweils drei Mitglieder entsenden. Bei den restlichen sechs Positionen haben beide Länder Vetorecht – sie müssen sich also auf alle Aufsichtsratspersonalien einigen. Darüber hinaus sichert sich der Bund zusätzliche Einflussmöglichkeiten bei Entscheidungen, die unmittelbar die deutschen Teile von KNDS betreffen. Dazu zählen der Schutz von Standorten, Mitarbeitern und geistigem Eigentum.
Bereits am Mittwoch soll der Haushaltsausschuss über ein gesamtes Vertragspaket abstimmen, das die künftige Führungsstruktur und die Rechte der Eigentümer regelt. Bis dahin müssen sich Regierung und Eigentümerfamilien auf einen Kaufvertrag verständigt haben. Liegt dann der Beschluss des Haushaltsausschusses vor und besteht Einigung mit den Eigentümerfamilien, dürfte KNDS in den folgenden Tagen eine sogenannte „Intention to float“ einreichen – die offizielle Anmeldung seiner Börsenpläne. Dies ist notwendig, um den Börsengang an den Märkten in Paris und Frankfurt noch im Juli durchführen zu können.