Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf ihre planmäßige Gehaltserhöhung. Am Freitag stimmten alle Fraktionen dem entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zu.
Eigentlich sollte die monatliche Entschädigung der Abgeordneten um 4,2 Prozent steigen – von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro. Diese automatische Anpassung basiert auf einem 2014 vom Bundestag beschlossenen Verfahren, das die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli nach der Entwicklung der Nominallöhne ausrichtet. Die Höhe orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes.
Als Begründung für den Verzicht führen die Abgeordneten in ihrem Gesetzentwurf die angespannte wirtschaftliche Situation an. Es gebe eine „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und angespannte Haushaltslage“. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht erhöht werde. Das Gesetzentwurf sieht vor, dass solche Abweichungen „in Sondersituationen“ geboten sein können, „um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“.
Die Linken hatten einen Verzicht auf Diätenerhöhungen während der gesamten laufenden Legislaturperiode gefordert. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Auszahlungstechnisch funktioniert der Verzicht nach einem besonderen Verfahren: Im Juli werden die Abgeordneten zunächst wie geplant 12.330,48 Euro ausgezahlt. Im August wird der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro wieder abgezogen, sodass sie dann 11.336,46 Euro erhalten. Ab September beträgt das Gehalt wieder 11.833,47 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll das reguläre Anpassungsverfahren dann wieder in Kraft treten – ausgehend vom bisherigen Betrag von 11.833,47 Euro.
Das gleiche Verfahren gilt auch für die sogenannten fiktiven Bemessungsbeträge der Altersentschädigung. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, sowie für ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen wird im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro erhöht, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro.
Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der entsprechende Bemessungsbetrag im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Auch hier soll die reguläre Anpassung zum 1. Juli 2027 wieder stattfinden.
Autor: dts Nachrichtenagentur