Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Stromleitungsprojekt SüdOstLink ab

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Stadt Marktredwitz gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Stromleitungsprojekt SüdOstLink abgelehnt. Der Beschluss vom 13. Februar 2025 der Bundesnetzagentur zur Errichtung von zwei Höchstspannungserdkabeln im Abschnitt zwischen Marktredwitz und Pfreimd bleibt damit rechtskräftig.

Das SüdOstLink-Projekt gehört zu den sogenannten Erdkabelvorrangvorhaben. Das bedeutet: Bei diesem Projekt werden Stromleitungen in der Erde verlegt, statt sie oberirdisch auf Masten zu führen. Die beiden Kabel sollen von Wolmirstedt zur Isar sowie von Klein Rogahn über Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin zur Isar führen. Das Projekt wurde bereits im Bedarfsplan zum Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen und als länderübergreifend eingestuft.

Die Stadt Marktredwitz hatte gegen die behördliche Genehmigung geklagt. Sie argumentierte, dass bereits die vorgelagerte Bundesfachplanungsentscheidung von 2019 rechtswidrig gewesen sei. Diese Entscheidung war damals vom Betreiber des Projekts nach einem Fachplanungsverfahren herbeigeführt worden. Die Stadt monierte insbesondere Verfahrensfehler und beanstandete eine fehlerhafte Raumverträglichkeitsprüfung – eine Überprüfung also, ob das Projekt räumlich verträglich ist.

Bereits 2020 hatte die Stadt zusammen mit dem Landkreis Wunsiedel sowie zwei Umweltvereinigungen gegen die Bundesfachplanungsentscheidung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht wies damals die Eilanträge zurück, da die Bundesfachplanungsentscheidung nicht direkt anfechtbar ist. Das Klägerkonsortium zog daraufhin seine Klage im Oktober 2021 zurück. Das Fachplanungsverfahren war bereits zuvor, am 18. Dezember 2019, mit der entsprechenden Entscheidung abgeschlossen worden.

Der aktuelle Planfeststellungsbeschluss bezieht sich auf den Abschnitt C2 des Gesamtprojekts, das vom Raum Hof bis nach Schweinfurt führen soll. Das Gesamtprojekt war in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden – unter anderem in C1 (Münchenreuth bis Marktredwitz) und den umstrittenen Abschnitt C2 (Marktredwitz bis Pfreimd). Die Bundesnetzagentur hatte 2020 und 2021 jeweils Anträge auf Planfeststellung für den Abschnitt C2 bearbeitet.

Das SüdOstLink-Projekt ist ein sogenanntes HGÜ-Vorhaben (Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung). Solche Leitungen können große Strommengen über lange Strecken mit weniger Verlusten transportieren. Sie werden daher bei deutschlandweiten Energieübertragungsprojekten bevorzugt. Die Kennzeichnung als Erdkabelvorrangvorhaben bedeutet, dass der Betreiber verpflichtet ist, diese Leitung unterirdisch zu verlegen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BVerwG

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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