Celle: E-Scooter-Fahrer fährt Zweijährigen auf Spielplatz an

(Symbolbild)

Ein zwei Jahre alter Junge wurde gestern Abend auf dem Heeseplatz in Celle von einem E-Scooter angefahren und leicht verletzt. Der 16-jährige Fahrer war gegen 19:20 Uhr verbotswidrig auf dem Platz unterwegs.

Nach Angaben der Polizei hielt sich eine Familie mit Kindern im Bereich des dortigen Spielplatzes auf, als der Zweijährige plötzlich den Fahrtweg des E-Scooter-Fahrers kreuzte. Der Jugendliche bemerkte dies offenbar zu spät und stieß gegen das Kleinkind. Das verletzte Kind wurde in ein Krankenhaus gebracht, der E-Scooter-Fahrer blieb unverletzt. Ob ein Sachschaden entstanden ist, steht noch nicht fest.

Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 16-Jährigen. Zudem erwartet ihn ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, da er den Heeseplatz verbotswidrig mit seinem E-Scooter fuhr.

Anlässlich des Unfalls weist die Polizei auf die geltenden Vorschriften für E-Scooter hin. Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen genutzt werden. Sind keine entsprechenden Verkehrsflächen vorhanden, ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen sind hingegen tabu, es sei denn, eine entsprechende Beschilderung erlaubt dies ausdrücklich.

Zugelassen sind E-Scooter ausschließlich für eine Person – das Mitnehmen weiterer Personen ist verboten und kann die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen. Auch für E-Scooter-Fahrer gelten die Alkohol-Vorschriften im Straßenverkehr. Verstöße können mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister oder weiteren rechtlichen Konsequenzen wie Fahrverboten oder Strafverfahren geahndet werden.

Beim Abstellen sollten E-Scooter so geparkt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Insbesondere Gehwege, Einfahrten, Haltestellen sowie Bereiche für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind freizuhalten.

Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Die Fahrzeuge dürfen bauartbedingt maximal 20 km/h fahren und benötigen eine gültige Versicherungsplakette. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, die Polizei empfiehlt das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich aus Sicherheitsgründen.

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