Cossebaude: Finanzmittel für Straßenbaumaßnahme umgewidmet

Der Ortschaftsrat Cossebaude beschließt in seiner Sitzung am 11. August 2026 die Umwidmung von Finanzmitteln des Straßen- und Tiefbauamts. Dabei handelt es sich um eine Vorlage (ein Beschlussvorschlag der Verwaltung), über die das Gremium abstimmt.

Konkret werden Restmittel aus zwei früheren Beschlüssen zusammengefasst und für eine neue Aufgabe eingesetzt: Insgesamt 36.534,51 Euro sollen in die Baumaßnahme an der Tännichtgrundstraße fließen. Die Mittel stammen aus den Beschlüssen V-CB0194/23 (6.435 Euro) und V-CB0191/23 (30.099,51 Euro). Diese Beträge waren bei dem Straßen- und Tiefbauamt als Restmittel vorhanden und werden nun zweckgebunden.

Eine Umwidmung (auch: Umschichtung) bedeutet, dass bereits bewilligte Haushaltsmittel eine andere Verwendung bekommen, als ursprünglich geplant. Dies ist ein reguläres Verfahren in der Kommunalverwaltung, wenn sich Prioritäten verschieben oder Projekte schneller voranschreiten als erwartet.

Die Vorlage wurde unter der Referenznummer V-CB0094/26 eingebracht. Sie betrifft ausschließlich die Umverteilung bereits vorhandener Mittel, nicht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel. Die Beschlussfassung erfolgt in öffentlicher Sitzung.

Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen