Cottbus: Veterinäramt kontrolliert Hühnerhalter nach Geflügelpest-Fall

Die Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat sich mit den Kontrollmaßnahmen des Veterinäramts nach dem Ausbruch der atypischen Geflügelpest in einer Legehennenhaltung in Roggosen befasst. Die atypische Geflügelpest (ND) ist eine ansteckende Krankheit bei Geflügel, die meldepflichtig ist.

Hintergrund der Anfrage (AN-125/26) ist die Frage, wie die Stadt mit privaten Hühnerhaltern im Stadtgebiet umgeht, nachdem der Krankheitsfall bekannt wurde. Das Veterinäramt ist die zuständige Behörde für die Überwachung von Tierseuchen und Tierhaltungen.

Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die durchgeführten und geplanten Kontrollen bei Privatpersonen zu schaffen, die Hühner halten. Solche Maßnahmen sind notwendig, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Bestände zu schützen.

Das Vorgehen des Veterinäramts bei der Kontrolle individueller Hühnerhalter ist ein Instrument der Seuchenkontrolle. Die Behörde prüft dabei, ob Hygiene- und Biosicherheitsstandards eingehalten werden und ob Geflügel erkrankt ist.

Die Stadtverordnetenversammlung behandelte die Anfrage in ihrer Sitzung, um von der Verwaltung Auskunft über die bisherigen Maßnahmen und deren Ergebnisse zu erhalten. Dies ermöglicht den gewählten Vertretern und Bürgern, die Reaktion der Stadt auf den Seuchenfall nachzuvollziehen.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg