Delmenhorst: Polizei verstärkt Kontrollen gegen illegales Feuerwerk und Schreckschusswaffen

(Symbolbild)

Die Polizei in Delmenhorst hat im Zeitraum vom 31. Oktober bis zum 1. November 2026 verstärkte Kontrollen gegen das Abbrennen von Böllern und den Gebrauch von Schreckschusswaffen durchgeführt. Insgesamt fanden 18 Kontrollen mit entsprechendem Bezug statt. Dabei stellten die Beamten mehrere Verstöße fest und leiteten Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Am Samstag, 31. Oktober 2026, gegen 19:05 Uhr trafen Polizeibeamte in der Bremer Straße einen 16-jährigen Jugendlichen und ein zwölfjähriges Kind an, die Böller zündeten. Als die beiden die Einsatzkräfte bemerkten, versuchten sie mit einem Pedelec zu flüchten. Nach einer kurzen Verfolgung konnten beide gestellt und anschließend ihren Erziehungsberechtigten übergeben werden. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Am selben Abend gegen 21:25 Uhr nahmen Polizeibeamte im Bereich der Straße An den Graften mutmaßliche Schussabgaben aus einer Schreckschusswaffe sowie das Zünden von Feuerwerk wahr. Als mehrere Personen die Einsatzkräfte bemerkten, flüchteten sie. Bei der anschließenden Verfolgung konnten die Beamten einen Tatverdächtigen stellen. Bei dem 15-jährigen Jugendlichen fanden sie eine griffbereit unter der Hose mitgeführte Machete mit einer Klingenlänge von etwa 43 Zentimetern. Zudem führte er eine Schreckschusspistole in seinem Rucksack mit sich. Beide Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Am Sonntag, 1. November 2026, gegen 19:55 Uhr stellten Polizeibeamte fest, dass ein 16-jähriger Jugendlicher in einem öffentlichen Park an der Elbinger Straße verbotenes Feuerwerk besaß und abbrennen ließ. Bei ihm stellten die Beamten fünf weitere verbotene Sprengkörper der Kategorie F4 sicher. Im Anschluss wurde das Zimmer des Jugendlichen durchsucht. Weitere verbotswidrige Gegenstände wurden dabei nicht aufgefunden. Der Jugendliche wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Zudem wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei nimmt die vermehrten Knallgeräusche und die damit verbundenen möglichen Gefahren ernst. Die verstärkten Kontrollen werden fortgeführt, um Verstöße festzustellen und konsequent zu verfolgen.

Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht?

Bürgerinnen und Bürger, denen verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Böllern, verbotenem Feuerwerk oder dem Gebrauch von Schreckschusswaffen aufgefallen sind, werden gebeten, diese der Polizei telefonisch mitzuteilen. Bei akuten Gefahrensituationen ist die Polizei über den Notruf 110 erreichbar.

Die Polizei weist darauf hin, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern und Waffen erhebliche Gefahren für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen birgt. Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

» Weitere Polizeimeldungen aus Niedersachsen