Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, hat sich deutlich gegen Forderungen nach einem späteren Renteneintrittsalter ausgesprochen. Bei der Vorstellung der Empfehlungen der DGB-Rentenkommission in Berlin wies sie darauf hin, dass die Lebenserwartung derzeit nicht so stark steige wie das Renteneintrittsalter erhöht werde. Aus ihrer Sicht sei es stattdessen angebracht, das Renteneintrittsalter wieder zu reduzieren.
Fahimi betonte, dass die Lebenserwartung in verschiedenen Berufsgruppen aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiografien und Lebensrealitäten stark variiere. Eine sachgerechte Abbildung der Lebenserwartung im Rentensystem sei daher nicht möglich. Unabhängig davon müsse die Finanzierung der Rente solide gestaltet werden, ohne die Herausforderungen durch Leistungskürzungen zu bewältigen.
Die DGB-Vorsitzende kritisierte zudem das Modell der kapitalgedeckten Rente, das von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge vorgeschlagen wurde. Dieses Modell biete keinen zusätzlichen Schutz für Erwerbsminderung oder Hinterbliebene und die Zinserwartungen seien sehr ambitioniert. Fahimi warnte davor, dass dieses Modell zu einer stärkeren Privatisierung führen und das Rentenniveau senken könnte.
Im Zentrum der Vorschläge der DGB-Rentenkommission stehen die Sicherung des Lebensstandards im Alter, eine umfassende betriebliche Altersversorgung und bessere Übergänge für Beschäftigte, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Die Kommission bekräftigte, dass das Rentenalter gesund erreicht werden müsse und eine Netto-Versorgung von 70 Prozent des Durchschnittsverdiensts angestrebt werden sollte.
Zur Finanzierung einer nachhaltigen Altersversorgung schlägt die Kommission vor, hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge stärker heranzuziehen. Ein Demografiezuschuss des Bundes aus Steuermitteln soll die demografischen Folgekosten abfedern. Die Kommission lehnt eine Finanzierung über Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern ab.
Zudem fordert die DGB-Rentenkommission eine Pflicht für alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge auf tariflicher Basis anzubieten. Als zentrale Ablehnung formulierte sie die Weigerung einer Anhebung des Rentenalters. Stattdessen empfiehlt die Kommission Brückenlösungen wie die Öffnung der Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 62. Lebensjahr und eine abschlagsfreie Teilrente für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte. Weitere Vorschläge umfassen die Stärkung der Solidarität durch einen Grundrentenzuschlag ohne Einkommensanrechnung und die Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung.
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Autor: dts Nachrichtenagentur