Das Landgericht Flensburg hat entschieden: Ein DJ, der seinen Auftritt kurzfristig absagt, muss die Mehrkosten tragen, die entstehen, wenn die Veranstalter einen teureren Ersatz engagieren.
Eine Firma hatte über WhatsApp einen DJ für ihre Jubiläumsfeier im November 2024 gebucht. Vereinbart waren Termin, Ort, Dauer und eine Vergütung von etwa 1.500 Euro netto. Knapp zwei Wochen vor der Feier sagte der DJ ab. Die Firma musste kurzfristig einen anderen DJ beauftragen, dessen Leistungen deutlich teurer waren.
Das Amtsgericht Schleswig verurteilte den ursprünglichen DJ zu Schadensersatz in Höhe von 2.015,90 Euro. In der Berufung reduzierte das Landgericht Flensburg die Summe auf 1.475,90 Euro zuzüglich Zinsen. Der Grund: Die Veranstalter hatten beim Ersatz-DJ auch die Außenbeleuchtung mit bezahlt (540 Euro), die nicht Teil der ursprünglichen Vereinbarung war.
Das Gericht bestätigte, dass WhatsApp-Nachrichten einen verbindlichen Vertrag begründen können, wenn die wesentlichen Punkte wie Termin, Ort, Leistung und Preis ausreichend bestimmt sind. Das Urteil vom 26. Juni 2026 (Az. 1 S 55/25) ist rechtskräftig.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Schleswig-Holstein
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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