Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die richterliche Entscheidung im Fall des CSD-Attentäters scharf kritisiert und gleichzeitig die Bundesbehörden gegen Vorwürfe des Versagens in Schutz genommen. Der Täter sei den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft gewesen, doch seine Verurteilung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem habe er sich noch nicht in einer Deradikalisierungsmaßnahme befunden. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass diese Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden ist“, sagte Dobrindt am Montag den ARD-Tagesthemen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil bereits Beschwerde eingelegt, über die bislang aber noch nicht entschieden worden ist. Das eigentliche Problem verortet Dobrindt im Ausgang der Gerichtsentscheidung selbst – nicht in der Arbeit der Behörden. Die technischen Überwachungsmaßnahmen gegen den Mann seien von Berliner Landesbehörden durchgeführt worden, hätten den Anschlag aber nicht verhindern können. Die Einstufung als Gefährder und das Gerichtsverfahren selbst seien richtig gewesen.
Zur Forderung, Gefährdern den Zugang zu Mietfahrzeugen zu erschweren – der Täter hatte unbemerkt einen Transporter angemietet – zeigte sich Dobrindt skeptisch: „Mir fehlt der Glaube daran, dass sowas zu lösen wäre.“ Wer kein Auto mieten könne, leihe sich eines aus, kaufe eines unter falschem Namen oder stehle es. Das eigentliche Problem müsse an anderer Stelle angegangen werden.
Zur Forderung von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, zeigte sich Dobrindt gesprächsbereit, aber zurückhaltend. Das komme nur bei Doppelstaatlern infrage, setze eine bestehende zweite Staatsangehörigkeit voraus und erfordere die Bereitschaft zur Abschiebung ins Herkunftsland. Das sei „ein sehr komplexes Unterfangen“, so der Minister – ihm gehe es zunächst um schneller umsetzbare Maßnahmen.
Auf den Einwand, es fehle schlicht an Personal für Überwachung, widersprach Dobrindt entschieden: Es gebe ausreichend Personal und Überwachungsmöglichkeiten – das Problem liege in der unzureichenden Anwendung bestehender Gesetze. Mit Blick auf den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 räumte der Minister ein, dass sich nicht alle Risiken beseitigen ließen. Der Staat könne Gefährder bestmöglich unter Kontrolle halten, eine hundertprozentige Ausschaltung der Gefahr sei aber nicht möglich.
Dobrindt plant nun ein umfassendes Sicherheitspaket. Er fordert Regeln, die verhindern, dass Gefährder nach Jugendstrafrecht behandelt werden – und schon gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen. Der Minister spricht sich dafür aus, stärker mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu arbeiten, etwa durch elektronische Fußfesseln. Präventivhaft für Gefährder sei aus seiner Sicht zwingend notwendig. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder seien derzeit sehr unterschiedlich, weshalb eine bundesweit einheitliche Umsetzung nötig sei.
Autor: dts Nachrichtenagentur