Betrüger nutzen in Dortmund eine besonders perfide Masche: Sie greifen persönliche Daten aus Todesanzeigen ab und rufen anschließend trauernde Angehörige an. Das Fachkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei Dortmund warnt vor dieser Betrugsform, die gezielt ältere Menschen in der Trauerphase ins Visier nimmt.
Die Täter verschaffen sich durch veröffentlichte Vornamen, Familiennamen und Verwandtschaftsverhältnisse in Traueranzeigen Zugang zu sensiblen Daten. Diese Informationen kombinieren sie mit Einträgen aus Telefonbüchern und dem Internet für sogenannte Schockanrufe bei den Hinterbliebenen.
Bei den Anrufen geben sich die Betrüger als angebliche Tochter oder Enkelin sowie als falsche Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus. Sie sprechen die Angerufenen mit den Namen aus der Traueranzeige an und täuschen einen Notfall vor. Ziel ist es, die bereits psychisch belasteten Senioren zur Übergabe oder Überweisung einer hohen Kaution zur Abwendung einer Haft zu bewegen. Die persönliche Ansprache und Kenntnisse über die Verwandtschaftsverhältnisse ermöglichen es den Tätern, das Vertrauen beim Opfer zu erlangen.
Die Polizei empfiehlt Angehörigen, nach Möglichkeit keine persönlichen Familiendaten in der Zeitung zu veröffentlichen. Stattdessen sollten genaue Informationen zur Bestattung wie Datum und Uhrzeit über das Bestattungsunternehmen weitergegeben werden. Es gab bereits Fälle, in denen die Täter die Abwesenheit bei Bestattungen für Einbrüche nutzten.
Bei verdächtigen Anrufen rät die Polizei, misstrauisch zu bleiben, insbesondere wenn hohe Geldforderungen gestellt werden oder die Anrufer Druck ausüben. Betroffene sollten das Telefonat sofort beenden und die Polizei unter der Nummer 110 informieren. Zudem empfiehlt es sich, die betreffende Person selbst zu erreichen, um die Angaben zu überprüfen.
Grundsätzlich sollten unbekannten Personen keine Auskünfte über Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten gegeben werden. Niemals sollten Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen oder angebliche Mitarbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten übergeben werden. In Traueranzeigen sollte auf die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen verzichtet werden – stattdessen können die Kontaktdaten des Bestattungshauses angegeben werden.