Drei E-Scooter-Unfälle in Wuppertal und Solingen – mehrere Verletzte

(Symbolbild)

In Wuppertal und Solingen kam es in den vergangenen Tagen zu drei Verkehrsunfällen mit E-Scooter-Beteiligung. Dabei wurden insgesamt vier Personen leicht verletzt, darunter auch Kinder.

Der erste Unfall ereignete sich am 22. Mai gegen 15:00 Uhr in Wuppertal: Ein 14-Jähriger fuhr mit seinem E-Scooter auf dem Fußgängerweg der Jägerhofstraße, als ihm ein 13-Jähriger mit seinem Fahrrad aus einer Zufahrt des Von-der-Heydt-Parks entgegenkam. Beide stießen frontal zusammen und stürzten. Die beiden Jugendlichen wurden leicht verletzt und vom Rettungsdienst behandelt.

Einen Tag später, am 23. Mai gegen 15:20 Uhr, fuhr ein 20-jähriger Mann mit seinem E-Scooter durch die Fußgängerzone in Elberfeld. Im Bereich des Von-der-Heydt-Platzes stieß er frontal mit einem siebenjährigen Mädchen zusammen, das dort zu Fuß unterwegs war. Das Kind wurde bei dem Zusammenprall leicht verletzt und von Rettungskräften zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der dritte Unfall passierte am 26. Mai gegen 04:30 Uhr in Solingen: Ein 60-jähriger Mann fuhr mit seinem Ford Kuga auf den E-Scooter eines 29-Jährigen auf. Der E-Scooter-Fahrer wollte über die Abbiegespur von der Wuppertaler Straße auf die Schlagbaumer Straße fahren. Der 29-Jährige stürzte nach dem Zusammenprall und wurde dabei leicht verletzt. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus.

Die Polizei nutzt die Gelegenheit, um wichtige Sicherheitshinweise für E-Scooter-Fahrer zu geben: Vor der ersten Fahrt sollten Anfahren, Bremsen und Balance halten an verkehrsarmen Orten geübt werden. Ein Helm kann bei Unfällen Leben retten. E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.

Außerdem besteht Versicherungspflicht und die Fahrzeuge müssen eine Betriebserlaubnis haben. Beim Abstellen darf niemand behindert werden. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Der Gehweg ist tabu – E-Scooter müssen den Radweg benutzen, ist keiner vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Wie beim Autofahren ist auch die Handynutzung während der Fahrt verboten.

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