Drei Gesuchte bei Grenzkontrollen in Zügen gefasst

Die Bundespolizei hat in Rosenheim die Reisepläne mehrerer gesuchter Männer durchkreuzt.

Die Bundespolizei hat am Mittwoch (14. Oktober) bei Grenzkontrollen in Zügen drei Männer festgestellt, gegen die Haftbefehle vorlagen oder die illegal eingereist waren. Ein Spanier und ein Rumäne wurden in Gewahrsam genommen, ein Vietnamese musste Deutschland verlassen.

In einem Fernreisezug kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Rosenheim einen 21-jährigen Spanier. Kurz vor Rosenheim stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main ihn seit November 2024 wegen eines Raubdelikts mit einem Untersuchungshaftbefehl suchte. Wegen der bestehenden Fluchtgefahr brachten die Polizisten den dringend Tatverdächtigen in die Justizvollzugsanstalt Traunstein.

Am selben Abend kontrollierten die Beamten in einem Zug in Richtung Rosenheim einen 28-jährigen Rumänen. Das Amtsgericht Geilenkirchen fahndete nach ihm seit März dieses Jahres wegen des dringenden Tatverdachts eines Einbruchsdiebstahls. Der Mann war der Polizei bereits mehrfach wegen weiterer Diebstahlsdelikte aufgefallen. Aufgrund der gerichtlich festgestellten Fluchtgefahr brachten ihn die Beamten ebenfalls in die Traunsteiner Justizvollzugsanstalt.

In einem Intercity-Express aus Wien kontrollierten die Rosenheimer Bundespolizisten einen 32-jährigen Vietnamesen. Der Mann konnte sich mit seinem Reisepass und einer slowakischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Daten kam jedoch ans Licht, dass die Ausländerbehörde Göppingen gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen hatte. Dies geschah, nachdem er im September bei der illegalen Ausübung einer Erwerbstätigkeit angetroffen worden war.

Die Beamten nahmen den vietnamesischen Staatsangehörigen vorläufig fest und erstellten eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Einreiseversuchs. Die Bundespolizei ordnete an, dass er die Bundesrepublik verlassen muss. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er nach Österreich zurückgewiesen.

Zusätzlich zur Strafanzeige händigten die Beamten dem Mann auch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Göppingen aus. Dieser war wegen eines früheren illegalen Aufenthalts in Deutschland ergangen: Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Diese kann der Mann nun vom Ausland aus begleichen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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