Drei Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf A8 vollstreckt – Rumäne muss Haft antreten

Symbolbild Bundespolizei

Bei Grenzkontrollen am Grenzübergang Schwarzbach auf der A8 hat die Bundespolizei am Montag drei Haftbefehle vollstreckt. Ein rumänischer Staatsangehöriger musste eine achtmonatige Freiheitsstrafe antreten, während ein Österreicher seine Geldstrafen begleichen konnte.

Der erste Fall ereignete sich, als Bundespolizisten einen 40-jährigen Rumänen kontrollierten, der als Fahrer eines Transportes unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Hehlerei vorlag. Der Mann war zuvor zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, abzüglich 96 Tagen aus einer vergangenen Untersuchungshaft. Die Beamten nahmen ihn vor Ort fest und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt ein.

Wenige Stunden später kontrollierten die Bundespolizisten einen 50-jährigen österreichischen Staatsangehörigen, der keine Ausweisdokumente vorzeigen konnte und stattdessen mündliche Angaben zu seiner Person machte. Die anschließende Überprüfung ergab, dass auch nach ihm gefahndet wurde. Gegen den Mann lagen gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Flensburg vor – unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung. Der Österreicher konnte jedoch die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.600 Euro begleichen und seine Reise später fortsetzen.

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