Dresden: Zwei Haftbefehle vollstreckt – Spielzeugpistole bei Fahndung sichergestellt

(Symbolbild)

Die Bundespolizei Dresden hat am Donnerstag zwei Haftbefehle vollstreckt und bei einer Fahndung am Wiener Platz eine Spielzeugpistole sichergestellt. Bei den drei separaten Einsätzen waren insgesamt zehn Personen betroffen.

Den ersten Haftbefehl vollstreckten Beamte gegen 16:30 Uhr im Eurocity auf der Strecke von Prag nach Dresden. Bei der Kontrolle eines 27-jährigen Russen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls vorlag. Da die rechtskräftig verhängte sechsmonatige Freiheitsstrafe nicht durch eine Geldleistung abgewendet werden konnte, wurde der Mann festgenommen und noch am selben Abend in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht.

Gegen 19:00 Uhr alarmierte eine Zeugin die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden. Sie hatte beobachtet, wie eine männliche Person auf dem Wiener Platz aus einer Gruppe von Jugendlichen heraus mit einer vermeintlichen Schreckschusswaffe hantierte. Als die Bundespolizisten eintrafen, flüchtete die Personengruppe zu Fuß. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, drei Beteiligte zu stellen, darunter den tatverdächtigen 18-jährigen Syrer. Drei weitere Flüchtige wurden von Einsatzkräften der Landespolizei Sachsen gestoppt.

Obwohl die Durchsuchung der Personen zunächst ergebnislos verlief, führte eine Absuche der Umgebung zum Erfolg: Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden stellten eine schwarze, demontierte Spielzeugpistole sicher, die in einem Blumenkasten abgelegt worden war. Der Vorgang wurde an die Landespolizei Sachsen übergeben.

Am späten Abend gegen 23:40 Uhr vollstreckten die Bundespolizisten am Hauptbahnhof Dresden einen weiteren Haftbefehl. Bei der Überprüfung eines 35-jährigen Ungarn wurde eine Ausschreibung des Amtsgerichts Leipzig wegen Diebstahls festgestellt. Der Mann war zur Zahlung einer Geldstrafe von 900 Euro oder zur Ableistung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verpflichtet. Da er den geforderten Geldbetrag vor Ort begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.

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