In der Leineaue bei Nordhausen führte der Einsatz einer Drohne vor Mäharbeiten zur Aufdeckung eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ein 40-jähriger Mann wurde mit einem verbotenen Einhandmesser erwischt, nachdem er durch sein auffälliges Verhalten aufgefallen war.
Berechtigte wollten eine Wiese vor den anstehenden Mäharbeiten mit einer Drohne überfliegen, um sicherzustellen, dass sich dort keine Tiere wie Rehkitze befinden. Während des Überflugs entdeckten sie einen Mann, der sich auffällig bewegte und zu flüchten schien. Die Berechtigten informierten daraufhin die örtliche Polizei.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 40-Jährige ein Einhandmesser bei sich trug. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Auf die Frage der Polizisten, warum er sich so auffällig verhalten habe, erklärte der Mann, er habe seine Notdurft verrichtet und sich von der Drohne gestört gefühlt. Deshalb habe er sich schnellstmöglich entfernt.