Drohnenflug über Gefängnismauer: 54-Jähriger muss mit Bußgeld rechnen

(Symbolbild)

In Hohenleuben hat ein 54-jähriger Mann am Montagabend mit seiner Drohne mehrfach die Außenmauer der örtlichen Justizvollzugsanstalt überflogen und damit gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen.

Gegen 19:03 Uhr ließ der Mann die Drohne von seinem Grundstück aufsteigen. Aufzeichnungen der Justizvollzugsanstalt zeigen, dass das Fluggerät mehrfach über die Gefängnismauer flog. Der gesamte Flug dauerte knapp zwei Minuten.

Da sich Hohenleuben in einem für Drohnenflüge gesperrten Bereich befindet, leitete die Polizei Greiz ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz ein. Die Beamten trafen den Mann an seiner Wohnadresse an, wo er den Flug einräumte. Seine Drohne wurde sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen führt die zuständige Behörde.

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