Die Bezirksvertretung 3 hat beschlossen, die Parkregelungen an öffentlichen Ladesäulen im Stadtbezirk zu überprüfen. Konkret geht es darum, dass Elektrofahrzeuge auf entsprechend gekennzeichneten Stellflächen zwischen 22:00 und 08:00 Uhr parken dürfen sollen – auch wenn gerade kein aktiver Ladevorgang läuft.
Hintergrund des Beschlusses ist ein Problem, das Nutzer von E-Fahrzeugen kennen: Derzeit werden sogenannte Stand- und Blockiergebühren fällig, sobald das Laden beendet ist. Das führt zu einer Situation, bei der Parken zwar erlaubt, aber gleichzeitig kostenpflichtig sanktioniert wird. Die Bezirksvertretung möchte diese Gebühren im nächtlichen Zeitfenster aussetzen, um diesen Widerspruch zu vermeiden.
Die Verwaltung hat Stellung genommen: Die aktuelle Beschilderung an den E-Ladesäulen ist bereits mit vier Betreibern der öffentlichen Ladeinfrastruktur abgestimmt. Auf europäischer Ebene arbeitet das Bundesverkehrsministerium daran, die europäische Ladesäulenverordnung (AFIR) anzupassen – mit dem Ziel, dass Blockiergebühren zwischen 22:00 und 08:00 Uhr automatisch ausgesetzt werden.
Die Verwaltung wird darüber hinaus in Abstimmung mit den Betreibern stadtweit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung ändern. Diese soll künftig nicht mehr rund um die Uhr gelten, sondern auf den Zeitraum 07:00 bis 22:00 Uhr begrenzt werden – sowohl für neue Standorte als auch für bestehende Beschilderungen. Diese Regelung soll in Wohngebieten gelten.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW