E-Scooter-Unfall in Konz: 15-Jähriger schwer verletzt

(Symbolbild)

In Konz ist es am Dienstag, 15. September 2026, gegen 17:45 Uhr zu einem schweren Unfall mit einem E-Scooter gekommen. Ein 15-Jähriger fuhr in der Albanstraße auf der Fahrbahn, zusammen mit einem 16-Jährigen als unberechtigtem Mitfahrer.

Weil die Fahrbahn dort verengt war und Gegenverkehr kam, wich der 15-Jährige auf den Bürgersteig aus. Dabei stürzte der E-Scooter und beide Jungen prallten gegen eine Mauer. Der Fahrer wurde schwer verletzt, der Mitfahrer leicht. Beide hatten keinen Helm auf. Nach der medizinischen Erstversorgung wurden sie ins Krankenhaus gebracht.

Die Polizei Trier weist darauf hin, dass E-Scooter nur von einer Person gefahren werden dürfen. Das Befahren von Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, Beschilderung erlaubt es ausdrücklich. Obwohl für E-Scooter-Fahrer keine gesetzliche Helmpflicht besteht, empfiehlt die Polizei dringend, einen Schutzhelm zu tragen. Ein Helm kann bei Stürzen schwere Kopfverletzungen verhindern oder deren Folgen deutlich mindern.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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