Enkeltrick: 82-Jährige um 19.000 Euro betrogen

(Symbolbild)

Eine 82-Jährige ist Opfer des sogenannten Enkeltricks geworden. Am Freitag, den 16. Oktober 2026, zwischen 13:16 und 14:15 Uhr wurde sie von einer unbekannten Nummer angerufen. Der Anrufer gab sich als Polizeibeamter aus Kölleda aus und teilte ihr mit, dass ihre Enkeltochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe.

In einem zweiten Anruf meldete sich eine weitere Person, die vorgab, von der Staatsanwaltschaft Jena zu sein. Diese Person befragte die Seniorin nach Wertgegenständen, die als Kaution in Frage kommen könnten. Die Betrüger einigten sich mit der 82-Jährigen auf eine Kautionssumme von 19.000 Euro. Das Geld übergab die Frau schließlich an eine unbekannte Person.

Die Polizei beschreibt die Person, die das Geld abholte, wie folgt: zwischen 180 und 185 Zentimeter groß, etwa 30 bis 35 Jahre alt, deutsch, mit dunklem Basecap, dunkler Jeans und dunklem Pullover.

Die Polizeiinspektion Sömmerda sucht Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Personen wahrgenommen haben, die dieser Beschreibung entsprechen. Hinweise werden unter dem Aktenzeichen 0265759/2026 entgegengenommen. Telefon: 0361/5743-25100, E-Mail: pi.soemmerda@polizei.thueringen.de.

So schützen Sie sich vor dem Enkeltrick: Echte Polizeibeamte und Staatsanwaltschaften fragen am Telefon nie nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen. Sie fordern auch nicht dazu auf, Geld vor die Haustür zu stellen oder an Unbekannte zu übergeben. Auch nach Verkehrsunfällen verlangen Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte keine kurzfristige Kautionszahlung. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und geben Sie keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse. Im Zweifelsfall beenden Sie das Gespräch und kontaktieren die Polizei über die Notrufnummer 110 oder vertraute Angehörige.


Betrugsfälle in Thüringen: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 18.702 Betrugsfälle, das sind 890 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Thüringen schlechter als der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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