Erfolgreiche Zusammenarbeit: Zwei intensive Straftäter nach Leipzig zurückgeführt

(Symbolbild)

Die Bundespolizei Leipzig, die Ausländerbehörde und die Polizeidirektion Leipzig haben gemeinsam zwei polnische Staatsangehörige erfolgreich in ihr Heimatland zurückgeführt. Das Projekt zeigt, wie effektive Zusammenarbeit der Behörden Kriminalität eindämmt.

Der 41-Jährige fiel in den vergangenen Wochen nahezu täglich mit Straftaten auf – darunter Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und sexuelle Belästigung. Er beschäftigte sowohl die Bundespolizei als auch die Polizeidirektion Leipzig. Wegen der wiederholten Straftaten wurde er mehrfach im Zentralen Polizeigewahrsam untergebracht.

Um weitere Taten zu verhindern, stießen die Leipziger Bundespolizei und die Polizeidirektion ein Verfahren zur Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit an. Die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig beschleunigte das Verfahren. Binnen einer Woche konnte der Mann in sein Heimatland zurückgeführt werden. Zusätzlich hatte er eine 20-tägige Haftstrafe abzusitzen, die er in einer polnischen Justizvollzugsanstalt verbrachte. Die Ausländerbehörde verhängte gegen ihn zudem ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Der zweite Pole, 23 Jahre alt, war zusammen mit seiner polnischen Freundin wiederholt mit Straftaten aufgefallen. Die Presse hatte über die beiden bereits am 2. April 2026 berichtet. Ende August wurde der 23-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt entlassen. Bereits im April hatte die Bundespolizei bei der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig aufenthaltsbeendende Maßnahmen angeregt. Die Behörde stellte daraufhin den Verlust seiner Freizügigkeit fest.

Mit seiner Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt begann eine einmonatige Ausreisefrist. Da er bis zum 27. September 2026 nicht freiwillig ausreiste, stellte die Bundespolizeiinspektion Leipzig seinen Aufenthalt am Folgetag fest. Noch am selben Tag wurde er von der Polizeidirektion Leipzig im Auftrag der Ausländerbehörde nach Polen zurückgeführt. Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde in seinem Fall nicht verhängt.

Die erfolgreiche Rückführung beider Personen belegt nach Angaben der Behörden, dass die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure funktioniert und zur Verbesserung der Sicherheit im und um den Leipziger Hauptbahnhof beiträgt.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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