Ermittlungen gegen Beschuldigte wegen illegaler Vorteile bei EURO 2024

(Symbolbild)

Staatsanwaltschaft Bochum und Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ermitteln gegen Beschuldigte wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024. Am 1. Juli 2026 führten Ermittler Durchsuchungen an mehreren Orten im Bundesgebiet durch.

Im Zentrum der Ermittlungen stehen mutmaßlich gewährte und nicht genehmigte Vorteile, die ein damals für eine Gastgeberstadt tätiger Beschuldigter von Verantwortlichen der ausrichtenden Gesellschaft erhalten haben soll. Unter diesen Vorteilen befindet sich unter anderem ein Besuch eines Fußballländerspiels.

Darüber hinaus sollen Verantwortliche der ausrichtenden Gesellschaft den Gastgeberstädten exklusive Vorkaufsrechte für Eintrittskarten angeboten haben. Nach Angaben der Ermittler nahmen die Gastgeberstädte diese Vorkaufsrechte teilweise in Anspruch und verwendeten sie auf unterschiedliche Weise.

Die Beschuldigten hatten zum Zeitpunkt der Durchsuchungen bislang keine Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die Unschuldsvermutung gilt.

Presseanfragen beantwortet die Staatsanwaltschaft Bochum unter der Telefonnummer 0234 967-5319 oder per E-Mail an pressestelle@sta-bochum.nrw.de.

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