EuGH bestätigt Nichtigerklärung von Lufthansa-Milliardenhilfen aus Corona-Zeit

via dts Nachrichtenagentur

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Nichtigerklärung des Beschlusses der EU-Kommission bestätigt, mit dem in der Corona-Pandemie Milliardenhilfen für die Lufthansa genehmigt worden waren. Damit bleibt die Aufhebung der ursprünglichen Beihilfe-Genehmigung rechtskräftig.

Die EU-Kommission hatte die Rekapitalisierung in Höhe von sechs Milliarden Euro zunächst als staatliche Beihilfe eingestuft, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Dabei hatte sie kein förmliches Prüfverfahren eröffnet. Gegen diesen Beschluss hatten die Fluggesellschaften Ryanair und Condor Klage erhoben.

Das erstinstanzliche EU-Gericht erklärte den Kommissionsbeschluss daraufhin im Mai 2023 für nichtig. Die Lufthansa legte gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel beim EuGH ein, das nun zurückgewiesen wurde.

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Kommission gegen den Befristeten Rahmen verstoßen hatte, indem sie die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises bei der Umwandlung der stillen Beteiligung II in Eigenkapital akzeptierte. Obwohl das erstinstanzliche Gericht nach Einschätzung der Luxemburger Richter in einigen Punkten zu strenge Maßstäbe angelegt hatte, bestätigte der EuGH dennoch die Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses.

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