Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Fährunternehmens gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Bundesautobahn A 20 in Schleswig-Holstein als unzulässig abgewiesen.
Das Unternehmen betreibt Fähren zwischen Glückstadt in Schleswig-Holstein und Wischhafen in Niedersachsen. Es befürchtet, dass der Bau der A 20 mit der geplanten Elbequerung seine wirtschaftliche Existenz gefährdet. Der angefochtene Beschluss genehmigt einen Abschnitt der A 20 nördlich von Elmshorn, der die B 431 mit der A 23 verbindet. Dieser Abschnitt quert die Elbe selbst nicht, schließt aber an den bereits genehmigten schleswig-holsteinischen Teil eines Elbtunnels an.
Das Gericht lehnte die Klage ab, weil das Fährunternehmen nicht klagebefugt ist – es hat also keine ausreichende rechtliche Betroffenheit durch den angefochtenen Beschluss nachgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.
Quelle: Pressemitteilung BVerwG
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