Fahndungen und Überladung: Polizei stoppt mehrere Lkw auf Rastanlage und Autobahn

Holztransport mit 46,6t zu schwer und zu hoch

Die Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier hat am 18. November 2024 zusammen mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kontrollen auf der Rastanlage Eifel-West an der A 1 durchgeführt. Schwerpunkt war das Lebensmittelrecht. Bei den überprüften Lebensmitteltransporten wurden keine Verstöße festgestellt.

Ein bulgarischer Staatsbürger, der in Nordrhein-Westfalen lebt, geriet dabei in den Fokus der Beamten. Bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei aktuelle Fahndungen bestanden. Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Urkundenfälschung lag vor – eine Ersatzfreiheitsstrafe konnte er durch Zahlung von etwa 900 Euro abwenden. Zusätzlich war seine Fahrerlaubnis ausgeschrieben. Die Polizisten stellten den Führerschein sicher und schickten ihn an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Der Fahrer musste daraufhin sein Fahrzeug stehen lassen. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Gleichzeitig wird gegen den Verantwortlichen des Unternehmens ermittelt, weil er zugelassen hatte, dass ohne gültigen Führerschein gefahren wurde. Außerdem leitet die Gewerbeaufsicht ein Verfahren wegen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten ein. Der Kastenwagen wurde später von einem Ersatzfahrer weitergefahren.

Bei derselben Kontrolle stoppten die Beamten einen luxemburgischen Holztransport auf dem Weg zu einem Sägewerk in Belgien. Der Lkw war mit vier Meter langen Buchenstämmen beladen. Die Anzeigen deuteten bereits auf eine Überladung hin. Bei der Verwiegung mit polizeieigenen Radlastwaagen zeigte sich: Das Fahrzeug wog 46,6 Tonnen statt der erlaubten 40 Tonnen. Zusätzlich war der Lkw-Zug mit 4,12 Metern Höhe zu hoch – erlaubt sind höchstens 4 Meter.

Die Weiterfahrt wurde untersagt. Beamte luden einen Teil der Stämme um, bis das zulässige Gesamtgewicht und die erlaubte Höhe erreicht waren. Danach durften sie weiterfahren. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das verantwortliche Unternehmen muss mit einem Verfahren rechnen, bei dem der Frachterlös eingezogen werden kann.

Am 19. November 2024 kontrollierten die Beamten auf der A 60 bei Steinebrück einen belgischen Lkw-Zug, der mit Pferdedung beladen war. Auch dieses Fahrzeug war zu lang: Statt der erlaubten 18,75 Meter maß der Zug 19,20 Meter. Die Polizisten hatten bei Transporten dieser Firma bereits mehrfach Längsverstöße festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Anhänger vor Ort zurückgelassen. Er wird später von einem kürzeren Lkw abgeholt und nach Belgien befördert.

Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch gegen das Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, bei dem der Frachterlös eingezogen werden kann.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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