Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf hat am vergangenen Wochenende insgesamt 18 Personen festgestellt, nach denen gefahndet wurde. In den meisten Fällen ging es darum, eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln, damit laufende Strafverfahren weitergeführt werden können.
Besonders bemerkenswert war der Fall eines 29-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der am Sonntagmorgen gegen 0.30 Uhr als Businsasse am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf einreiste. Bei der polizeilichen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass nach dem Mann gleich dreimal gefahndet wurde – die Staatsanwaltschaften Mönchengladbach und Krefeld sowie das Amtsgericht Maulbronn suchten nach ihm. Gegen ihn wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung ermittelt. Nachdem er eine überprüfbare Anschrift angegeben hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Ein zweiter Fall betraf einen 37-jährigen belarussischen Staatsangehörigen. Nach seinen Angaben hatte er im Januar dieses Jahres keinen festen Wohnsitz. Damals war er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt worden. Bei der aktuellen Kontrolle konnte die Bundespolizei für die Staatsanwaltschaft Kassel nun eine überprüfbare Anschrift ermitteln. Da die Einreisevoraussetzungen erfüllt waren, durfte auch er seine Reise im Bus fortsetzen.
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