Fahrradstaffel der Polizei Gelsenkirchen ahndet zahlreiche Verkehrsverstöße

(Symbolbild)

Die Fahrradstaffel der Polizei Gelsenkirchen war am Montag, 11. Mai 2026, verstärkt im Stadtgebiet unterwegs und ahndete zahlreiche Verkehrsverstöße. Bei dem fünfeinhalb Stunden dauernden Einsatz von 10 bis 15.30 Uhr fertigten die Beamten vier Strafanzeigen und stellten diverse Ordnungswidrigkeiten fest.

Schwerpunkte der Kontrollen waren der Innenstadtbereich und verkehrsberuhigte Bereiche sowie Parkverstöße zum Nachteil von Radfahrern. In der Hüssenerstraße führten die Polizisten Geschwindigkeitskontrollen durch und stellten fest, dass die erlaubte Schrittgeschwindigkeit mehrmals überschritten wurde. Die Verstöße ahndeten sie mit Verwarngeldern.

Von den Anwohnern erhielten die Beamten viel Zuspruch. Diese berichteten über viele rasende Fahrzeuge in der Hüssenerstraße, Carl-Mosterts-Straße sowie der Herner Straße und bedankten sich bei den Polizistinnen und Polizisten.

Auch im Innenstadtbereich, insbesondere an der Hauptstraße, erfuhren die Beamten viel Zuspruch bei der Ahndung von Verstößen durch Radfahrer und E-Scooter-Fahrer, die oft mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone fahren. Ein Jugendlicher fuhr dort mit einem nicht versicherten E-Scooter. Gegen ihn sowie die Fahrzeughalterin des E-Scooters wurden Strafanzeigen gestellt.

In der Weberstraße stellten die Polizisten mehrere Autofahrer und Insassen fest, die keinen Sicherheitsgurt trugen. Außerdem waren einige Kinder nicht richtig gesichert. Diese Verstöße wurden ebenfalls geahndet.

Eine Autofahrerin wurde wegen eines Handyverstoßes angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass ihr Fahrzeug nicht versichert war. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde sichergestellt und die Kennzeichen des Fahrzeugs entstempelt. Gegen die Frau wurden zwei Strafanzeigen gefertigt.

Insgesamt ahndeten die Beamten fünf Gurtverstöße und vier Parkverstöße. Bei vier Fahrzeugen war der Termin zur Hauptuntersuchung überschritten. Auch die Handynutzung am Steuer beziehungsweise auf dem Fahrrad wurde geahndet, ebenso wie das Fahren von Fahrrädern in der Fußgängerzone.

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