Eine Frau aus Rheine ist Opfer eines Betrugs durch einen falschen Immobilienmakler geworden. Die junge Frau war auf der Suche nach einer Wohnung und schaltete auf einer Internetseite ein Gesuch. Daraufhin erhielt sie Kontakt zu einem angeblichen Immobilienmakler, der ihr am Telefon eine Wohnung zur Miete anbot.
Eine Besichtigung sei nicht möglich, erklärte der falsche Makler. Er stellte Fotos der angeblich freien Wohnung zur Verfügung und forderte eine Kaution in Höhe eines niedrigen vierstelligen Eurobetrags. Zusätzlich setzte er die Geschädigte unter Druck, dass sie sich schnell entscheiden müsse. Die Frau überwies den Kautionsbetrag und unterschrieb einen angeblichen Mietvertrag.
Aufgrund weiterer Forderungen wurde die Geschädigte skeptisch. Sie recherchierte den Makler, den es tatsächlich in Münster gab. Als sie dort anrief, stellte sie fest, dass der richtige Makler keine Wohnung in Rheine vermietete. Daraufhin fuhr sie zum angeblichen Mietobjekt – dieses war bewohnt.
Nach Angaben der Polizei Steinfurt kommt es immer wieder auch im Kreis Steinfurt über Kleinanzeigen- und Immobilienplattformen zu falschen Angeboten auf dem Wohnungsmarkt. Die Wohnungen, die angeboten werden, existieren dann gar nicht oder stehen nicht zur Vermietung.
Viele Menschen sind auf der Suche nach einer schönen Wohnung zu einem angemessenen Preis. Dem steht oft ein knappes Angebot gegenüber. Diese Not nutzen die Betrüger aus. Sie versenden falsche Fotos, setzen ihre Opfer unter Druck und fordern angebliche „Sicherheitsleistungen“, da die schöne Wohnung sonst wieder weg sei. Die Betrüger behaupten auch öfter, sich im Ausland zu befinden. Von dort würden sie alles regeln, eine Besichtigung der Wohnung sei aber nicht möglich.
Die Polizei warnt vor dieser Masche und gibt Tipps zum Schutz: Man solle skeptisch bei allzu günstigen oder attraktiven Angeboten sein. Hellhörig werden sollte man, wenn der Verhandlungspartner sich im Ausland befindet und man ihn gar nicht persönlich treffen kann. Niemals solle man vor einem persönlichen Treffen für eine angebotene Wohnung eine Kaution oder eine andere Art von Vorauszahlung leisten.
Weiter rät die Polizei, unbekannten Personen keine Auskünfte über Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten zu geben. Hilfreich sei auch die Bilder-Rückwärtssuche einer Suchmaschine im Internet. So finde man oft die passende Wohnung in echt, die dann an ganz anderer Stelle zum Verkauf, zur Vermietung oder als Ferienwohnung angeboten wird.
Vereinzelt könne man auch mit Hilfe von Satelliten- oder Luftbildern der gängigen Kartendienste die Anschriften prüfen, wenn etwa Außenaufnahmen zur Verfügung gestellt werden. Zudem solle man nicht alleine zu Besichtigungsterminen gehen und sich begleiten lassen.
Wer Opfer einer solchen Straftat geworden ist, solle sich in jedem Fall an die Polizei wenden und eine Anzeige erstatten. Falls bereits Geld überwiesen wurde, sollte man seine Bank kontaktieren.