Festnahme wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Syrien

Die Bundesanwaltschaft hat einen syrischen Staatsangehörigen am 30. September 2026 in Neuwied festnehmen lassen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vollzog einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026.

Dem Mann wird vorgeworfen, ein Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB — ein Gesetz über Verbrechen gegen das Völkerrecht). Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll er 2015 an Hinrichtungen beteiligt gewesen sein.

Nach allem, was die Ermittler bisher wissen, war der Beschuldigte zunächst bei den syrischen Streitkräften tätig, schloss sich aber spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur an. Im September oder Oktober 2015 sollen er und drei weitere Männer vier vermeintliche Regimeangehörige festgenommen haben. Die Gefangenen wurden dazu gezwungen, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Kurz darauf wurden sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft hingerichtet — der Beschuldigte soll ihnen aus unmittelbarer Nähe jeweils in den Kopf geschossen haben.

Der Hintergrund: Ab Frühjahr 2011 ging das syrische Regime mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker vor. Das Ziel war es, Proteste zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, in dem sich staatliche syrische Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften.

Der Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und über Untersuchungshaft entscheidet.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 30. September 2026. Original beim Generalbundesanwalt.

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