Flugverbotszone für Special Olympics Eröffnungsfeier in Saarbrücken – Drohnenflüge strengstens untersagt

(Symbolbild)

Für die Eröffnungsfeier der Special Olympics 2026 am kommenden Montag (15. Juni 2026) im Saarbrücker Ludwigsparkstadion hat das Bundesministerium für Verkehr eine Flugverbotszone eingerichtet. Die Polizei warnt eindringlich vor Drohnenflügen in dem Bereich.

Die Sperrzone umfasst einen Radius von einer nautischen Meile rund um das Ludwigsparkstadion und gilt vom 15. Juni um 16:00 Uhr bis zum 16. Juni um 04:00 Uhr. In diesem Bereich sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen strengstens untersagt. Nur Polizeiflüge sowie Flüge mit polizeilicher Genehmigung sind erlaubt.

Die Eröffnungsfeier beginnt um 20:15 Uhr. Die Flugverbotszone dient der Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen, die Gäste und Veranstaltungsteilnehmer gefährden könnten, und ermöglicht eine ungestörte Durchführung der Feierlichkeiten.

Die Polizei macht deutlich: Alle nicht angemeldeten Fluggeräte – insbesondere Drohnen – werden während der Veranstaltung detektiert und bei Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht. Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen Gäste sowie aller Polizistinnen und Polizisten hat oberste Priorität.

Verstöße gegen die Flugverbotszone stellen eine Straftat nach § 62 LuftVG dar und werden konsequent verfolgt und geahndet. Die Polizei bittet alle Besitzer von unbemannten Fluggeräten wie Drohnen und Flugmodellen, sich an die Vorgaben zu halten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

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