Frankfurt: 16-Jähriger fährt betrunken E-Scooter mit Mitfahrer – Polizei warnt

(Symbolbild)

In der Nacht von Montag auf Dienstag (3./4. August 2026) ist ein E-Scooter mit zwei Insassen auf der Mainzer Landstraße im Bahnhofsviertel verunglückt. Der 16-jährige Fahrer hatte deutlich zu viel Alkohol getrunken – ein Atemalkoholtest zeigte über 1,7 Promille an.

Gegen 01:10 Uhr verlor der Jugendliche in Höhe der Hausnummer 27 die Kontrolle über den Roller und stürzte. Der 16-Jährige wurde leicht verletzt; seine 17-jährige Mitfahrerin blieb unverletzt. Eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife beobachtete den Unfall und half sofort.

Bei der Kontrolle des Fahrers stellten die Polizisten einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Das Ergebnis lag bei über 1,7 Promille. Daraufhin ordnete die Polizei eine Blutprobenentnahme an und führte sie durch.

Weil Alkoholkonsum und die Mitnahme weiterer Personen zu den häufigsten Unfallursachen bei E-Scootern zählen, weist die Frankfurter Polizei auf die geltenden Regelungen hin: Die Mitnahme von Mitfahrern ist grundsätzlich untersagt. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen ist – sofern nicht ausdrücklich erlaubt – verboten. Die Handynutzung während der Fahrt ist nicht erlaubt. Alkoholkonsum erhöht das Unfallrisiko erheblich und kann zu einem Strafverfahren führen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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