Die französische Nationalversammlung hat sich nach langen politischen Kämpfen auf ein Sterbehilfegesetz geeinigt. Mit 291 zu 241 Stimmen stimmten die Abgeordneten am Mittwoch für den Gesetzentwurf, nachdem dieser in der zweiten Parlamentskammer zuvor mehrfach gescheitert war.
Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, wird Premierminister Sébastien Lecornu Teile davon dem Verfassungsrat vorlegen. Damit folgt Frankreich einem Weg, den auch andere europäische Länder mit ähnlichen Regelungen gegangen sind.
Das Gesetz sieht Sterbehilfe für volljährige französische Staatsbürger vor, die unter ganz bestimmten medizinischen Bedingungen leiden. Voraussetzung ist eine „schwere, unheilbare und lebensbedrohliche“ Krankheit in einem „fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“. Entscheidend ist zudem, dass die Erkrankung mit ständigen, unerträglichen oder therapieresistenten körperlichen oder psychischen Schmerzen verbunden sein muss.
Der Patient muss seinen Wunsch nach Sterbehilfe eigenverantwortlich gegenüber einem Arzt äußern. Der Arzt berät sich dann innerhalb von 15 Tagen mit dem Patienten und trifft eine Entscheidung. Nach einer zweitägigen Bedenkfrist muss der Patient das tödliche Mittel selbst einnehmen. Nur falls er dazu körperlich nicht fähig ist, dürfen ein Arzt oder eine Pflegekraft die Verabreichung übernehmen. Am Tag des Eingriffs selbst muss der behandelnde Arzt die Entscheidung des Patienten erneut schriftlich bestätigen.
Autor: dts Nachrichtenagentur