Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit einer Änderung des Bebauungsplanes im Stühlinger Quartier befasst. Konkret geht es um das Gebiet nördlich des Stühlinger Kirchplatzes zwischen Eschholzstraße, Lehener Straße und Wentzinger Straße.
Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1985 hatte zum Ziel, die Wohnfunktion in diesem Bereich zu stärken. Dazu gehörte unter anderem, störende Gewerbebetriebe auszusiedeln. Schank- und Speisewirtschaften waren damals grundsätzlich ausgeschlossen – bestehende Gaststätten waren nur als Ausnahme zulässig.
Diese Regelung soll nun geändert werden. Im Quartier gibt es derzeit 14 gastronomische Betriebe, die von der Wohnbevölkerung weitestgehend akzeptiert werden und das Quartier prägen. Das Gaststättengewerbe befindet sich laut Vorlage in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen Schank- und Speisewirtschaften auf den betroffenen Grundstücken nun allgemein zulässig werden – nicht mehr nur im Bestandsschutz. Das ermöglicht bestehenden gastronomischen Betrieben, ihre Einrichtungen zu erweitern, solange der Nachbarschutz nicht beeinträchtigt wird.
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes von 1985 bleiben gültig. Die Vorlage sah Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg