Freiburg übernimmt Bürgschaft für f.q.b.-Bauvorhaben

Der Gemeinderat Freiburg befasst sich mit zwei Beschlüssen zur Gemeinnützigen Freiburger Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (f.q.b. gGmbH). Zum einen soll der Gesellschaftsvertrag geändert werden, zum anderen eine Kommunalbürgschaft (eine städtische Garantie für ein Darlehen) in Höhe von 2 Millionen Euro übernommen werden.

Die Vertragsänderung betrifft die erweiterten Aufgaben der f.q.b. gGmbH. Seit 2015 bietet die Gesellschaft spezifische Angebote für geflüchtete Menschen an, übernahm die Aufsicht in Freiburger Museen und entwickelt verstärkt Fördermaßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung. Diese Tätigkeiten sollen nun explizit im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Der Aufsichtsrat der f.q.b. gGmbH empfahl der Änderung einstimmig zuzustimmen.

Die Bürgschaft dient der Finanzierung eines Bauvorhabens auf dem Mundenhofgelände: eines Verwaltungsgebäudes mit integrierter Kindertagesstätte (Kita). Die Gesamtkosten betragen circa 4,52 Millionen Euro brutto. Das Projekt umfasst die Umsiedlung von Geschäftsführung und Verwaltung, die Schaffung von zwei Kita-Gruppen für unter 3-Jährige sowie Sanierungsarbeiten auf dem Betriebshof. Der Fremdfinanzierungsbedarf liegt bei etwa 4,3 Millionen Euro. Davon werden rund 53,5 Prozent durch Eigenmittel und Zuschüsse gedeckt, nur rund 46,5 Prozent durch ein Darlehen.

Das Darlehen soll maximal 30 Jahre Laufzeit haben und zu 100 Prozent verbürgt werden. Die jährlichen Zins- und Tilgungsaufwendungen werden auf circa 81.000 Euro geschätzt. Diese werden durch Mietersparnisse (etwa 40.000 Euro jährlich für die bisherige Geschäftsstelle), reduzierte Nebenkosten und Synergieeffekte ausgeglichen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wird als gering bewertet, zumal die Stadt 100 Prozent der f.q.b. gGmbH hält.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg