Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit der Gebührenkalkulation des Eigenbetriebs Friedhöfe für die Jahre 2020 und 2021 befasst. Ein Eigenbetrieb ist eine kommunale Einrichtung, die wirtschaftlich eigenständig arbeitet, aber der Stadt gehört.
Kernpunkt der Vorlage ist der Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen (Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Kosten) aus früheren Kalkulationszeiträumen. Die Gebühren für Bestattungen dürfen nach Gesetz maximal die Gesamtkosten decken. Da Kalkulationen unsicher sind, entstehen regelmäßig Abweichungen, die ausgeglichen werden müssen.
Der Gemeinderat beschloss, Kostenüberdeckungen aus 2016/2017 bei Feierhallen und Grabnutzung gebührensenkend einzurechnen. In anderen Bereichen wie Erdbestattung und Urnenbeisetzung ist dies rechtlich nicht mehr möglich, da die fünfjährige Ausgleichsfrist abgelaufen wäre. Deshalb ersetzt die städtische Haushaltskasse 45.982,43 Euro.
Die neue Gebührenkalkulation reduziert den Planungszeitraum von drei auf zwei Jahre und soll den Kostenersatz optimieren. Im Vergleich mit Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe liegen Freiburgs Bestattungsgebühren grundsätzlich auf ähnlichem Niveau.
Für Bestattungen von Föten unter 500 Gramm wird weiterhin keine Grundgebühr erhoben. Die Kosten von etwa 1.200 Euro jährlich trägt der städtische Haushalt. Auch Kindererdreihengräber werden nicht kostendeckend berechnet; hier werden etwa 1.000 Euro jährlich vom Haushalt übernommen.
Der Gemeinderat nahm zudem einen Bericht zur aktuellen Entwicklung des Betriebes zur Kenntnis und beschloss die Fortschreibung der Finanzplanung bis 2023.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg