Fünf Festnahmen bei Grenzkontrollen: Flüchtender Pole stürzt bei Festnahme

Bundespolizei

Bei Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze hat die Bundespolizei am Wochenende mehrere gesuchte Personen festgenommen. Der spektakulärste Fall ereignete sich am Donnerstag, 5. Juni, gegen 23:00 Uhr an der Stadtbrücke Görlitz.

Dort kontrollierte die Bundespolizei einen 38-jährigen Polen, gegen den zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen besonders schweren Diebstahls vorlagen. Der Mann gab zunächst falsche Personalien an. Da er keinen Ausweis bei sich hatte, wollten die Polizisten seine Fingerabdrücke nehmen. Noch bevor das abgeschlossen war, versuchte er zu fliehen, stürzte jedoch und wurde festgenommen. Anschließend eröffneten ihm die Beamten die Haftbefehle. Wegen einer Fußverletzung brachten sie ihn in ein Haftkrankenhaus, wo er nun seine offenen Freiheitsstrafen von rund einem Jahr und zehn Monaten verbüßt.

Weitere vier Personen wurden bei den Kontrollen festgestellt: In Hagenwerder nahm die Polizei einen 31-jährigen Polen wegen eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Ulm aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz fest. Er zahlte die Geldstrafe von 904,15 Euro und durfte weiterreisen.

An der Stadtbrücke Görlitz stellten die Beamten bei einem 29-jährigen Polen einen offenen Haftbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung fest. Auch er beglich die Geldstrafe von 1.800 Euro und konnte seine Reise fortsetzen.

An der Stadtbrücke Bad Muskau kontrollierten die Polizisten einen 38-jährigen Bulgaren mit einem Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein. Nach der Vorführung beim zuständigen Haftrichter wurde er in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Auf der Autobahn 4 bei Ludwigsdorf stoppte die Bundespolizei einen 36-jährigen Polen, gegen den eine Geldstrafe der Staatsanwaltschaft Ellwangen von 1.264 Euro sowie ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach wegen Urkundenfälschung vorlagen. Auch er wurde nach der Vorführung beim zuständigen Haftrichter in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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