Bei Grenzkontrollen am Sonntagvormittag (11. Oktober) stoppten Bundespolizisten drei Kosovaren in einem Fahrzeug. Was zunächst routinemäßig wirkte, entpuppte sich als Fall mit mehreren Strafvorwürfen.
Der 39-jährige Fahrer legte den Beamten eine gefälschte kroatische Identitätskarte vor. Auch sein Führerschein war eine Fälschung. Die Überprüfung seiner echten Personalien zeigte: Der kosovarische Staatsangehörige durfte gar nicht nach Deutschland einreisen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest.
Der 26-jährige Beifahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Allerdings war er in der Vergangenheit bereits abgeschoben worden und mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt – dieses war noch gültig. Er steht im Verdacht, unerlaubt ins Bundesgebiet einreisen zu wollen. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Marburg nach ihm: Er war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaften Gießen, Darmstadt und Wetzlar suchten mit einer Aufenthaltsermittlung nach dem Mann ebenfalls wegen Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft Gießen fahndete darüber hinaus nach ihm wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem 26-Jährigen wurde die Einreise verweigert. Mit einem Linienflug wurde er heute in den Kosovo zurückgewiesen.
Der dritte Insasse, ein 35-jähriger Kosovare, war ebenfalls nicht berechtigt, in das Bundesgebiet einzureisen. Seine unzureichende Dokumentenlage führte zu einer Strafanzeige wegen Verdachts des Versuchs der unerlaubten Einreise. Er wurde festgenommen und zusammen mit seinem Landsmann in den Kosovo zurückgewiesen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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