Zivilfahnder der Polizei in Südhessen haben am Mittwoch, 30. September, gegen 13.30 Uhr auf der A659 einen Kleinlaster angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung im Polizeicomputer stellten sie fest, dass das Fahrzeug bereits im vergangenen Jahr zur Hauptuntersuchung beim TÜV hätte vorgeführt werden müssen.
Dennoch befand sich auf dem hinteren Kennzeichen eine Plakette, auf der die nächste Untersuchung erst für das Jahr 2027 angegeben war. Als die Beamten die Fahrzeugpapiere prüften, entdeckten sie darin einen Stempel, der eine gültige Hauptuntersuchung bescheinigen sollte. Eine genauere Überprüfung ergab jedoch, dass sowohl der Stempel als auch das Siegel offenbar gefälscht waren.
Die Polizisten stellten daraufhin den Fahrzeugschein und die Kennzeichen sicher. Gegen den Fahrer leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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