Die Polizei Gelsenkirchen hat zwei Verkehrsteilnehmer gestellt, die sich Kontrollen durch Flucht entziehen wollten. Beide Vorfälle ereigneten sich innerhalb weniger Stunden und werfen Fragen zu Drogenmissbrauch und fehlenden Fahrerlaubnissen auf.
Am Montagabend, 22. Juni 2026, gegen 22.30 Uhr, fiel Polizeibeamten auf der Bochumer Straße in Ückendorf ein Autofahrer auf, der mit durchdrehenden Reifen und Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Als die Beamten die Verfolgung aufnahmen, um den Wagen zu stoppen, beschleunigte der Fahrer und flüchtete. Dabei raste er innerstädtisch über mehrere rote Ampeln, fuhr durch den Gegenverkehr und kollidierte schließlich an der Virchowstraße mit einem geparkten Fahrzeug. Der Mann versuchte, seine Flucht fortzusetzen, doch das beschädigte Auto blieb kurz darauf stehen. Die Polizisten fixierten den aufgebrachten 46-jährigen Gelsenkirchener, der angab, berauschende Substanzen konsumiert zu haben. Zudem verfügt er über keine gültige Fahrerlaubnis. Zur Identitätsfeststellung und für Blutproben wurde der Mann zur Polizeiwache gebracht. Dort beruhigte er sich auch im Weiteren nicht, weshalb er in Gewahrsam genommen wurde. Sein Fluchtfahrzeug und das beschädigte geparkte Auto wurden abgeschleppt und sichergestellt. Da sich der Verdacht eines illegalen Kraftfahrzeugrennens ergab, wurde ein Strafverfahren gegen den 46-Jährigen eingeleitet.
Nur wenige Stunden später, gegen 0.10 Uhr am frühen Dienstag, 23. Juni 2026, fiel Polizeibeamten auf der Luitpoldstraße in Schalke ein Fahrer eines Kleinkraftrades auf, der ohne Helm, ohne Licht und ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Der jugendliche Fahrer ignorierte die Anhaltezeichen und flüchtete auf dem Kleinkraftrad in Schlangenlinien über die Berliner Brücke. Dabei hielt er sein Mobiltelefon in der Hand, um mutmaßlich seine Fahrt zu filmen. An der Hafenstraße griffen die Beamten den 14-jährigen tatverdächtigen Fahrer auf, nachdem dieser das Fahrzeug unweit entfernt abgestellt hatte. Auch dieser Jugendliche wurde fixiert und zur Polizeiwache gebracht. Ein freiwilliger Drogenvortest fiel positiv aus, es ergaben sich Hinweise auf den Konsum berauschender Mittel. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt, da der Verdacht bestand, dass es entwendet worden sein könnte. Der 14-Jährige war von einer Einrichtung in Hessen als vermisst gemeldet worden. Er wurde in die Obhut des Jugendamtes der Stadt Gelsenkirchen übergeben. Gegen ihn wurden Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.