Die Gelsenkirchener Polizei hat am Dienstag, 28. Juli 2026, einen 48-jährigen Mann auf der Bismarckstraße gestoppt, weil er mit seinem elektrischen Fahrrad deutlich zu schnell unterwegs war. Gegen 16 Uhr fiel den Einsatzkräften der Gelsenkirchener auf, dass der Mann ohne in die Pedale zu treten mit auffallend hoher Geschwindigkeit vorbeifuhr.
Bei der anschließenden Kontrolle des sogenannten Fatbikes stellte sich heraus, dass das Gerät über einen Elektromotor verfügte und Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h erreichte. Ab dieser Grenzgeschwindigkeit gilt ein Elektrofahrrad in Deutschland nicht mehr als gewöhnliches Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug. Das bedeutet: Der Fahrer benötigt eine gültige Fahrerlaubnis, das Fahrzeug muss registriert sein und eine Versicherung ist erforderlich.
Der 48-Jährige aus Gelsenkirchen erfüllte keine dieser Voraussetzungen. Ihm fehlte der notwendige Führerschein, das Fatbike war weder angemeldet noch versichert. Die Polizei leitete daraufhin zwei Strafverfahren ein – eines wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eines wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt mit dem Elektrofahrrad wurde ihm untersagt.
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